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AGB's

I. Geltungsbereich, Allgemeines

 

Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden als Verbrauchern (natürliche Personen denen keine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann) zu Grunde. Sie gelten bereits durch Auftragserteilung, mindestens aber durch Annahme unserer Leistung, als anerkannt. 

 

II. Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen abgerechnet. Sofern deren Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss vorgesehen ist, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise werden jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne jeden Abzug zu begleichen. Wartungs- und Reparaturrechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu berechnen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

4. Die Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erklärt werden. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

III. Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten und/oder eingebauten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung der Forderung vor.

 

IV. Versand, Verpackung, Gefahrenübergang

 

Die Kosten für Versand und Transport gehen mangels besonderer Vereinbarung zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt für die Verpackung, die nach unseren Erfahrungen erfolgt. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

Verschlechterung geht erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es aber gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

V. Lieferzeit

 

1. Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung unserer Vorlieferanten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.

2. Die Frist für Lieferungen und Leistungen verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflusses liegen, es sei denn, die Lieferung oder Leistung wird dadurch unmöglich. In einem solchen Fall der Unmöglichkeit der Lieferung sind wir von unserer Pflicht zur Vertragserfüllung frei. In den Fällen einer Verlängerung der Lieferfrist wie auch der Befreiung von der Pflicht zur Vertragserfüllung, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche des Kunden.

 

VI. Rückgabe gelieferter Ware, oder Widerruf

1. beim herkömmlichen Kauf.
Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie ist ausnahmsweise nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung möglich. Die Rechte des Käufers wegen Mängelrüge bleiben davon unberührt. Für zurückgenommene Ware wird der berechnete Preis gutgeschrieben. Die Rücksendung hat für uns spesenfrei zu erfolgen. Für die Abwicklung der Rücksendung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Nettowarenwerts, mindestens jedoch 16,00 €. Das gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts.

Genehmigte Rücksendungen sind in der unbeschädigten Originalverpackung unter Angabe des Rechnungs- und Lieferscheindatums vorzunehmen. Wir behalten uns vor, nicht avisierte und von uns nicht genehmigte Warenrücksendungen auf Kosten des Versenders zurückzusenden oder die Annahme zu verweigern.


2. Widerrufsrecht beim Fernabsatz

2.1. Der Kunde als Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform gegenüber der Fa. NRI Medizintechnik GmbH zu erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2.2. Der Kunde ist bei Ausübung dieses Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der  bestellten Ware.

2.3. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.

 

VII. Mängelrüge

 

Mängel sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Wird eine Mängelrüge erhoben, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware beim Kunden zu untersuchen oder an der Untersuchung der Ware durch einen Sachverständigen teilzunehmen.

 

VIII. Gewährleistung

 

1. Der Kunde hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterer Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Ist eine Mängelrüge nur für Teile einer Gesamtlieferung berechtigt, bezieht sich unsere Gewährleistung nur auf den mangelhaften Teil. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von unserem Kunden oder von fremder Seite verändert worden ist, soweit dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht.

3. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

 

 

IX. Haftung

 

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz vereinbart. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unberührt bleibt unser Recht, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

© 06/2014 NRI Medizintechnik GmbH

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